Bewerbungen
Das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren
Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Einreichung des Vorschlagsformulars an frauenorte@frauenrat-nrw.de.
- Der Fachbeirat tagt einmal im Quartal und trifft anhand des Kriterienkatalogs eine Auswahl aus den eingereichten Vorschlägen. Seine Empfehlungen werden an den Vorstand des FrauenRat NRW weitergeleitet.
- Über die Aufnahme in das Projekt FrauenOrte NRW entscheidet der Vorstand des FrauenRat NRW in seinen Sitzungen aufgrund der Empfehlung des Fachbeirats.
- Das Projektteam koordiniert die Planungen für die Eröffnungen und unterstützt administrativ die Antragstellenden bei der Einrichtung der Frauenorte.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Wirtschafts- und Tourismusverbände, Landschaftsverbände, Museen, Archive und Geschichtswerkstätten, Privatpersonen aus der Zivilgesellschaft sowie Vereine und Organisationen, die die Gleichberechtigung der Geschlechter fördern. Sie sollen in der Lage sein, die Einrichtung des Ortes zu begleiten.
Die Einreichung der digitalen Bewerbung ist ausreichend.
Für Rückfragen und Unterstützung bei der Einreichung von Vorschlägen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die nächste Einreichungsfrist endet am 10. Januar 2024.