Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Einreichung des Vorschlagsformulars an frauenorte@frauenrat-nrw.de.
- Der Fachbeirat tagt einmal im Quartal und trifft anhand des Kriterienkatalogs eine Auswahl aus den eingereichten Vorschlägen. Seine Empfehlungen werden an den Vorstand des FrauenRat NRW weitergeleitet.
- Über die Aufnahme in das Projekt FrauenOrte NRW entscheidet der Vorstand des FrauenRat NRW in seinen Sitzungen aufgrund der Empfehlung des Fachbeirats.
- Das Projektteam koordiniert die Planungen für die Eröffnungen und unterstützt administrativ die Antragstellenden bei der Einrichtung der Frauenorte.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände, Frauen- und Gleichstellungbeauftragte, Wirtschafts- und Tourismusverbände, Landschaftsverbände, Museen, Archive und Geschichtswerkstätten, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sowie Vereine und Organisationen, die die Gleichberechtigung der Geschlechter fördern. Sie sollen in der Lage sein, die Einrichtung des Ortes zu begleiten.